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Embargo gegen Russland Privatperson soll büßen 23.03.23

Verantwortlicher Autor: Uwe Hildebrandt Moskau, 23.03.2023, 03:39 Uhr
Kommentar: +++ Wirtschaft und Finanzen +++ Bericht 14467x gelesen
Embargo um Russland gegen Öl, Shampoo, Toilettenpapier und Musik CDs
Embargo um Russland gegen Öl, Shampoo, Toilettenpapier und Musik CDs  Bild: Alexandra Kocha / Pixabay.de

Moskau [ENA] Viele wissen es: Seit dem Krieg Russland Ukraine wurden diverse Sanktionspakete von der EU geschnürt; unter anderem wurde ein Embargo für Waren erlassen, damit Russland / Putin keine Gelder mehr aus dem Westen bekommt, um seine Kriegskasse füllen zu können.

UPDATE 23.03.2023: Man kann die Überschrift auch anders schreiben: Embargo gegen Russland Privatperson soll büßen, Firmen machen einfach weiter. Es gibt in diesem Zusammenhang interessante Neuigkeiten. Nachdem mir ja von vielen Seiten erklärt worden ist, warum dann doch Firmen weiter die Sanktionen umgehen dürfen ohne eine Strafe zu bekommen ist mir eine Mitteilung zugegangen, die nur allzu gut belegt, das die ganzen Begründungen nur vorgeschoben sind. Anders gesagt wurde mir gegenüber versucht, zu vertuschen, das das Embargo NOCH NIE eingehalten worden ist und vielerseits bis heute umgangen wird ohne Strafen zu verhängen.

Insofern kann ich der Privatperson nur raten, genau diese Mitteilung notfalls vor Gericht vorzulegen, damit eine Straffreiheit erfolgen kann. Die Nachricht stammt aus dem Business Insider vom 27.02.2023. Darin wird darüber berichtet, das Lebensmittel und Gegenstände (was immer das heisst) des alltäglichen Bedarfs von den Sanktionen ausgenommen sind. Dazu würden auch Schokolade und Hautcreme zählen, so die weitere Ausführung. Es ist schon traurig, das bei meinen vielen Gesprächen mit Zoll und Bundesbehörden der Bundesregierung das KOMPLETT verschwiegen wurde.

Und immer auf meine Einwände, es würde ja noch Handel stattfinden, die Begründung geliefert würde, ja, das wären noch alte Verträge, die bedient werden müßten, oder, ja, die russische Ware stände irgendwo in der EU oder ausserhalb von Russland, deshalb dürfe die weiter geliefert werden. Auch unvollständige Auskünfte sind Unwahrheiten oder Lügen, das sollten Behörden gerade wissen, aber die denken, das bekommt sowieso keiner raus oder kann keiner beweisen. Frei nach dem Motto: Nur das zugeben, was andere schon wissen.

Hier aufgezählt wurden die Firma Beiersdorf, Hochland und Rittersport. Auch Unilever ist noch dabei, angeblich um 3500 Arbeitsplätze in Russland zu schützen. Seit wann will irgendjemand in Russland irgendwas schützen. Eine dumme Ausrede finde ich. Und jetzt mal eine Ansage an diese Firmen: Auch wenn es gesetzlich zulässig sein sollte, ist es moralisch höchst verwerflich, des Profites wegen sich einfach an die Sanktionen nicht zu halten und damit die ganze Sache im Erfolg zu diskreditieren. Das interessiert aber keinen; aber bei 12 Euro Warenumsatz, das ist eine Katastrophe. Ich lach mich weg.

Update 19.02.2023. Aufgrund der Zollmitteilung das die Zuständigkeit für diesen Fall bei der BAFA läge, habe ich zum Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Kontakt aufgenommen. Die Antwort lautet wie folgt: Im Rahmen der Gesetzgebung der Bundesregierung setzt die BAFA das Aussenwirtschaftsrecht um. Dies umfasst Prüfungen bei der Ausfuhr von Produkten und bei Dienstleistungen zum Beispiel ob diese genehmigungspflichtig und genehmigungsfähig sind. Bei Verstößen gegen das Aussenwirtschaftsrecht sind Polizei, Staatsanwaltschaft und Zollkriminalamt zuständig. Bei der Umsetzung von Sanktionen betreffend Kapital- und Zahlungsverkehr sei die Deutsche Bundesbank zuständig.

Bei allen anderen Angelegenheiten wäre die Pressestelle der BMWK zuständig. Interessant, das die Generalzolldirektion nicht weiß, wer für diesen konkreten Sachverhalt zuständig ist. Alle Erklärungen der BAFA weisen darauf hin, das diese Behörde NICHT dafür zuständig ist, die Deutsche Bundesbank auch nicht, und in der Pressestelle werde ich ja nur die gesetzlichen Bestimmungen erfahren, die kenne ich aber schon. Ich glaube nach diesen Ausführungen eher, das das Zollkriminalamt zuständig ist und die Anzeige an die Justizbehörden Hannover weitergeleitet haben. Das Zollkriminalamt ist aber nicht zu erreichen, genau gesagt wird man mit der Behörde nicht verbunden, lediglich wollte man mich wieder an die Pressestelle geben.

Nein danke, da komme ich ja her. Das Ganze zeigt mir ganz klar, für diesen lächerlichen Fall von 12 Euro wird eine Apparatur von Behörden in Gang gesetzt, die in keinem Verhältnis zu der Tat steht. Versucht man aber die Verantwortlichen zu bekommen um auf diese Lächerlichkeit hinzuweisen, ducken sich alle weg und keiner ist zuständig. Es kann doch nicht sein, das der Zoll nicht EINDEUTIG und KLAR benennen kann, wie die Wege bei einer Anzeige weitergehen. Deutschland Vertuschungsland, wahrscheinlich haben die inzwischen gemerkt, das es ziemlich armselig ist, eine Privatperson wegen dieser Summe so unter Druck und möglicherweise Strafe zu setzen – obwohl, nein, ich traue der Behörde diese Überlegungen nicht zu.

Der Normalbericht: SO redet jedenfalls unsere Ursula in Brüssel, und andere Schlaumeier dazu: wie hart die Sanktionen doch Putin treffen würden. Merke ich gar nicht. Inzwischen wissen wir aber eher, das viele Sanktionen uns, die kleinen Bürger, viel mehr treffen als Russland; die angedachten 1 -2 Monate bis Russland pleite sein sollte waren auch eine Luftnummer, so wie viele Dinge die die Politik gegen Russland eingeleitet hat, aber woher soll die Intelligenz auch kommen, wenn die schon in Deutschland nicht da war ? Okay, also das Wirtschaftsembargo steht seit Monaten – uupps, nein, die Verordnung gibt es angeblich seit 2014 (Zitat zoll.de): Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014.

Über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Moment, seit 2014 gelten die Maßnahmen, aber bis ca. April 2022 und auch teilweise später wurde doch noch Handel betrieben. Umso lächerlicher finde ich das, was ich jetzt berichte. Ein 48 jähriger Mann aus Hannover, der eine Musik CD im Internet gesucht hat, fand diese bei einer Privatperson, die den Wohnsitz in Russland hatte. Okay, Glück gehabt, dachte sich der Mann und bestellte sich diese für 12 Euro + Versandkosten nach Hause. Doch die Ware kam nicht aber eine Einladung, man kann auch Vorladung sagen, zur Zollbehörde. Der Tonträger wurde beschlagnahmt wegen angeblichen Verstosses gegen das Embargo.

Damit aber nicht genug. Der Zoll meldete den vermeintlichen Straftäter der Staatsanwaltschaft und diese schrieb ihn kurz vor Jahresende an, Thema „ Anhörung zum eingeleiteten Strafverfahren „. Alle Beteuerungen, kein Vorsatz, kein kommerzieller Umsatz, rein privat, alles nützte nix. Es gäbe keine Ausnahme, auch nicht für Privatpersonen, auch keine Summe. Ein schreibendes Medium scherzte auch noch indem es davon redete, alles wäre ja halb so schlimm, denn es gäbe ja keine Gefängnisstrafe sondern nur eine Geldstrafe. Jetzt mal meine Einschätzung und Kommentar dazu.

Ich gehe doch recht in der Annahme, das das Embargo das ausgegebene Ziel hat, das Russland in Vertretung Putin keine Gelder durch Handel zur Verfügung gestellt werden, um den Krieg weiter zu finanzieren. Damit sind also in der Regel handeltreibende Institutionen gemeint. Bei einer privat gekauften CD im Wert von 12 Euro, das weder dem russischen Staat noch Putin zugänglich wird, weil es ein Privatkauf war kann von einem Verstoss gar keine Rede sein, weil der Kauf eben diesen Zweck gar nicht erfüllt. Das Geld kommt der Privatperson zugute die sich davon wahrscheinlich Lebensmittel kauft. Ich würde mir genau so eine Bescheinigung von dem Verkäufer besorgen.

Das Geld sei zum Lebensunterhalt genutzt worden, da möchte ich mal einen Staatsanwalt sehen, der da das Verfahren nicht einstellt. Ich sehe hier eine Aufklärung / Mahnung und im Wiederholungsfall Strafandrohung maximal gerechtfertigt an, man fragt sich allerdings warum nicht bei nichtkommerziellen Käufen und Verkäufen einfach eine vernünftige Grenze als frei gegeben ist, denn es gibt ja auch in vielen anderen Bereichen Ausnahmefälle, da sieht der Staat plötzlich Möglichkeiten.

Ich habe natürlich bei der Generalzolldirektion in Bonn angerufen, weil ich den Fall einfach lächerlich finde und mich mit dem Pressevertreter darüber unterhalten. Das der Zoll die Gesetze nicht macht ist mir auch klar, das der Zoll angewiesen wurde, Verstösse zu melden glaube ich auch. Aber das der Zoll sich nicht gegen solche Bestimmungen der BAFA ( Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ) Einspruch geltend macht oder man solche Bestimmungen mal für diese Sonderfälle auf Sinnhaftigkeit prüft, bevor man die erlässt, das wäre doch mal angebracht. Aber nein, wo Privatpersonen wegen lächerlichen Summen strafrechtlich herangezogen werden und einen Apparat in Gang setzen, der mehrere hundert Euro Kosten schon bis zur Anhörung verballert.

Zudem habe ich von Zoll erfahren, das das Embargo ja sowieso nicht zu 100 % greift. Da hätte die BAFA diverse Ausnahmeregelungen für Wirtschaftsbetriebe bis zum heutigen Tage zugelassen. Warum ? Tja, da gäbe es Verträge, die müßen eingehalten werden. Oder russische Waren wären schon zollamtlich vorher abgefertigt worden und ständen jetzt in EU Ländern, wo sich Händler beliefern lassen, deshalb wäre nach wie vor russische Waren im Handel, und weiteres mehr. Eben. Ausnahmen ohne Ende und wir wissen doch: Ich kann auch einen Vertrag rückdatieren, um weiterhin Geschäfte abwickeln zu können.

Wie viele Firmen haben noch Monate nach Kriegsbeginn Handel betrieben und dann so getan, als ob sie jetzt freiwillig aufhören. Und wieso überhaupt wird die Nummer jetzt so hochgekocht ? Die benannte Richtlinie ist doch von 2014. Und wie war das denn mit dem erst vor wenigen Tagen passierten Verkauf eines deutschen Flughafens (Frankfurt Hahn) an einen russischen Oligarchen ? Da gab es keinen alteingebrachten Vertrag. Einige brennende Fragen stehen da im Raum und die passenden Antworten auch. Deshalb habe ich die BAFA angeschrieben und um entsprechende Antworten gebeten.

Falls die sich melden, werde ich die Antworten hier nachträglich veröffentlichen. Und in Sachen CD Besteller habe ich Kontakt mit der Person aufgenommen um ihm zu helfen, falls die Strafsache noch nicht ausgestanden ist. Und ich hoffe sehr, das sich Putin mit den Steuern, die auf dem CD Verkauf angefallen sind, nicht zu viel Kriegsmaterial eingekauft wird, womöglich kauft er weitere Panzer gegen die Leopard 2 Panzer aus Deutschland ein, um eine Kriegswende herbeizuführen.

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